Gestützt auf die Berechnungen der Steuerverwaltung ermittelte die Ausgleichskasse die AHV-Beiträge für jeden Ehegatten gesondert, wobei für den Ehemann ein beitragspflichtiges Einkommen von Fr. 799'300.-- und für die Ehefrau ein solches von Fr. 752'600.- errechnet wurde. Auf die Beiträge des Ehemannes von Fr. 75'933.60 abzüglich der geleisteten Akontozahlungen wurden Verzugszinsen ab dem 1. Januar 2003 im Betrag von Fr. 4'584.85 erhoben. Auf die Beiträge der Versicherten von Fr. 72'426.60 wurden Verzugszinsen ab dem 1. Januar 2002 im Betrag von Fr. 8'922.55 berechnet.