2. Am 14. Juni 2004 meldete sich die Versicherte als Selbständigerwerbende bei der kantonalen Ausgleichskasse an. Tags darauf erfolgte die Unterstellung der Versicherten unter die AHV-Beitragspflicht für Selbständigwerbende für das Jahr 2001. Gestützt auf die Berechnungen der Steuerverwaltung ermittelte die Ausgleichskasse die AHV-Beiträge für jeden Ehegatten gesondert, wobei für den Ehemann ein beitragspflichtiges Einkommen von Fr. 799'300.-- und für die Ehefrau ein solches von Fr. 752'600.- errechnet wurde.