1. Die Versicherte war von 1975 bis 2001 in der Anwaltskanzlei ihres Ehemannes ohne Lohnbezug als teilzeitliche Sekretärin und Buchhalterin tätig. Im Dezember 1999 kauften die Versicherte und ihr Ehemann die Parzelle 1026 in … und erstellten darauf ein Appartementhaus mit 12 Einheiten. 10 dieser Wohnungen wurden im Jahre 2001 verkauft. In der definitiven Veranlagungsverfügung vom 4. Februar 2004 qualifizierte die kantonale Steuerverwaltung die aus diesen Verkäufen erzielten Gewinne als Geschäftseinkommen und unterwarf sie der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuer.