4. Mit Verfügung vom 9. September 2004 teilte die Arbeitslosenkasse Graubünden … mit, dass der versicherte Verdienst mit Wirkung ab 2. August 2004 CHF 960.-- pro Monat betrage. Zur Begründung hielt die Kasse fest, die Versicherte habe zuletzt einen monatlichen AHV-pflichtigen Lohn von CHF 3'200.-- erzielt, was grundsätzlich als versicherter Verdienst gelte. Gemäss Arztzeugnis vom 5. August 2004 sowie ihren eigenen Angaben sei … jedoch ab dem 1. August 2004 nur zu 30% vermittlungsfähig. Der versicherte Verdienst müsse demzufolge ihrer Arbeitsbereitschaft angepasst werden.