Ab dem 1. August 2004 stellte die Versicherte erneut Antrag auf Arbeitslosenentschädigung und gab im entsprechenden Formular an, zu 30% arbeitsfähig zu sein und eine Teilzeitstelle zu einem Pensum von 30% zu suchen. Dieselben Angaben machte die Versicherte auch im Formular „Angaben der versicherten Person für den Monat August 2004“.