3. Gemäss neuerlichem Arztzeugnis von Dr. … vom 5. August 2004 wird der Versicherten vom 2. März bis 31. Juli 2004 eine 100%-ige und ab dem 1. August 2004 bis auf weiteres eine 70%-ige Arbeitsunfähigkeit attestiert. Allenfalls sei bei günstigen Umständen eine spätere Steigerung des Arbeitspensums auf 50% denkbar. Ab dem 1. August 2004 stellte die Versicherte erneut Antrag auf Arbeitslosenentschädigung und gab im entsprechenden Formular an, zu 30% arbeitsfähig zu sein und eine Teilzeitstelle zu einem Pensum von 30% zu suchen.