2. Ab dem 10. März 2003 stellte die Versicherte in der Folge Antrag auf Arbeitslosenentschädigung und erhielt Arbeitslosentaggelder entsprechend ihrem versicherten Verdienst von CHF 3'200.-- brutto pro Monat ausbezahlt. Gemäss Arztzeugnis von Dr. … vom 26. Januar 2004 war die Versicherte ab dem 16. Januar 2004 voraussichtlich für drei Monate zu 100% arbeitsunfähig. Die Frage der Arbeitslosenkasse, welche Tätigkeit die Versicherte noch ausüben könne, beantwortete der Arzt dahingehend, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt werden müsse.