S 04 189 1. Kammer als Versicherungsgericht URTEIL vom 1. März 2005 in der verwaltungsrechtlichen Streitsache betreffend Anspruch nach AVIG 1. … wurde 1953 geboren und ist geschieden. Vom 15. Januar bis 8. März 2003 arbeitete sie zu 100% als Verkäuferin bei der … an der … in ... Der monatliche Bruttolohn betrug CHF 3'200.--. Noch während der Probezeit wurde das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber auf den 8. März 2003 gekündigt. Gemäss den Angaben auf der Arbeitgeberbescheinigung war … den Anforderungen an ihrer Arbeitsstelle nicht gewachsen (Kassensystem).