1. Anfechtungsobjekt im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist der Einspracheentscheid der Arbeitslosenkasse Graubünden vom 23. November 2004. Streitgegenstand bildet die Frage, ob die Beschwerdeführerin ihr Arbeitsverhältnis bei der … in … von sich aus aufgelöst hatte, ohne dass ihr eine andere Arbeitsstelle zugesichert war. 2. Gemäss Art.