OR zustandegekommen. Ein solcher setze zwar nicht die Schriftform voraus; aus den der Kasse vorliegenden Unterlagen ginge jedoch klar hervor, dass zwischen den Parteien beabsichtigt gewesen sei, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzufassen, was am 3. Juli 2004 schliesslich auch gemacht wurde. Der Versicherten hätte daher klar sein müssen, dass ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag erst mit Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages zustande kommen würde.