In ihrer Stellungnahme vom 26. August 2004 führte die Versicherte aus, dass sie sowohl für die Zeitspanne vom 1. Juli bis 30. September 2004 als auch für die Zeit vom 1. November 2004 bis 31. März 2005 Arbeit gefunden hatte, und zwar bereits bevor sie nach Australien abgereist sei. Den mündlich vereinbarten Vertrag mit … vom Restaurant Strandbad habe sie erst nach ihrer Rückkehr am 30. Juni 2004 unterschrieben, da ihr der Vertrag erst an diesem Datum habe ausgehändigt werden können.