3. Nach ihrer Rückkehr aus Australien wurde der Versicherten durch … eröffnet, dass die Badesaison in den Monaten Mai und Juni 2004 aufgrund der instabilen Wetterlage nicht den Erwartungen entsprechend verlaufen sei und er sie aufgrund der Umsatzeinbussen nur zu 60 % einstellen könne. Die Versicherte erklärte sich mit dieser Reduktion des Arbeitspensums einverstanden und beantragte ab dem 1. Juli 2004 Arbeitslosenentschädigung im Umfang von 40 % resp. von 16 Stunden pro Woche bis zum 31. Oktober 2004.