c) Am 3. Dezember 2004 erliess die Kasse eine Rückerstattungsverfügung, wonach der Versicherte vom 13. Januar 1992 bis 31. Januar 1992 einen Anspruch auf 20% der gesetzlichen Kinderzulagen im Kanton Graubünden, vom 1. Februar 1992 bis 30. September 1993 keinen Anspruch auf Kinderzulagen über ihre Kasse und vom 1. Oktober 1993 bis 29. Februar 2004 einen Anspruch auf 50% der gesetzlichen Kinderzulagen habe. Die daher zuviel ausbezahlten und noch nicht verjährten Zulagen vom 1. November 1999 bis 29. Februar 2004 in der Höhe von Fr. 7'837.50 seien unter Berücksichtigung der Verjährung zurückzuerstatten.