Mit Schreiben vom 1. November 2004 teilte die Arbeitgeberin mit, dass sämtliche Kinderzulagen an den Arbeitnehmer weitergeleitet worden seien. Die Familienausgleichskasse forderte den Versicherten mit gleichlautendem Schreiben vom 8. November 2004 auf, den Betrag von Fr. 7'837.50 innert 30 Tagen zu überweisen. Der Versicherte ersuchte daraufhin, ohne Stellung zu nehmen, um eine einsprachefähige Verfügung.