Demzufolge müsse die Familienausgleichskasse ihre Leistungen dementsprechend reduzieren, da ansonsten zuviel Zulagen ausbezahlt würden. Die Kasse sei nie über die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten informiert worden, obwohl in allen Mitteilungen immer auf die Auskunftspflicht des Arbeitgebers hingewiesen worden sei. Infolgedessen hätte der Versicherte einen Anspruch auf Fr. 19'222.50 vom 1. Januar 1992 bis 29. Februar 2004 gehabt, ausbezahlt worden seien aber Fr. 43'584.00.