b) Mit Schreiben vom 14. Oktober 2004 forderte die Ausgleichskasse … vom Arbeitgeber des Versicherten die Rückerstattung von zuviel bezogenen Familienzulagen. Anlässlich einer Kontrolle der Anspruchsberechtigung auf Familienzulagen sei festgestellt worden, dass der Versicherte seit 1993 Anspruch auf eine Invalidenrente habe. Der Anspruch auf Zulagen sei bei Unfall beschränkt, nachdem in den Leistungen der Unfallkasse bereits 80% der Familienzulagen eingerechnet seien. Demzufolge müsse die Familienausgleichskasse ihre Leistungen dementsprechend reduzieren, da ansonsten zuviel Zulagen ausbezahlt würden.