S 04 184 1. Kammer als Versicherungsgericht URTEIL vom 18. Februar 2005 in der verwaltungsrechtlichen Streitsache betreffend Familienzulagen 1. a) Der Versicherte, …, ist Vater von zwei Kindern. Er steht in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis mit dem … in … Seit einem Unfall am 10. Januar 1992 ist der Versicherte ganz oder teilweise arbeitsunfähig. Ab dem 1. Januar 1992 bezog … von der Familienausgleichskasse … Familienzulagen für seine Kinder …, geboren am 13. September 1979, und …, geboren am 12. Mai 1983, im Umfang von 100%.