Das Verbleiben an diesem Arbeitsplatz habe sich negativ auf seine psychische und physische Verfassung ausgewirkt. Hinzu sei die Erkrankung seiner Ehefrau gekommen. Aus diesen Gründen sei er am 25. und 26. Juni 2004 nicht zur Arbeit erschienen. Angesichts der schweren Lebenssituation, in der er sich befunden habe, sei in seinem Verhalten kein schweres Verschulden zu erblicken, sondern höchstens ein leichtes oder mittelschweres.