{"Signatur": "GR_VG_001", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2005-03-01", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_001_S-2004-183_2005-03-01.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/S_2004_183_4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcfcf30cb3a72cd6eee083b09311f76437bc7491b3d590c46bf5502db49923714a61ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8?path=4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcfcf30cb3a72cd6eee083b09311f76437bc7491b3d590c46bf5502db49923714a61ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2004_183", "Checksum": "779674711c47d803277e0d691adea772"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2004 183"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 1. Kammer 01.03.2005 S 2004 183"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Grisons Verwaltungsgericht 1. 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März 2005\n\nin der verwaltungsrechtlichen Streitsache\n\nbetreffend Einstellung in der Anspruchsberechtigung\n\n1. … wurde 1969 geboren, ist verheiratet und arbeitete seit dem 1. Februar 1993\nbei der … AG in … zunächst als Hilfsarbeiter in der Fabrikation, später dann\nals …maschinenführer. Er absolvierte erfolgreich Weiterbildungen und\nbegann unter anderem im Jahr 2000 eine Ausbildung zum …technologen, die\ner nach zwei Jahren mit Erfolg abschloss. Anschliessend war … bis 2004\nweiterhin als Maschinenführer tätig. Im Frühjahr 2004 begann er eine\nWeiterbildung zum Werkmeister.\n\n2. Bereits Ende 2002 äusserte … den Wunsch, nach fast zehn Jahren Tätigkeit\nfür die … AG in eine andere Schicht umgeteilt zu werden. Diesem Wunsch\nwurde entsprochen. In der Folge fühlte er sich im neuen Umfeld aufgrund der\nanderen Mitarbeiter und des herrschenden Arbeitsklimas jedoch zunehmend\nunwohl. Der Schichtwechsel demotivierte und frustrierte ihn; dazu kam\nungefähr zeitgleich eine schwere Erkrankung seiner Ehefrau. … ersuchte\nerneut um Umteilung in eine andere Schicht resp. um Rückversetzung in die\nalte Schicht. Dieses Ansinnen wurde durch die Arbeitgeberin jedoch\nabgelehnt. Am 25. Juni 2004 erschien … deswegen nicht mehr zur Arbeit. Auf\ntelefonische Anfrage eines Vorgesetzten erläuterte er seine Gründe hierfür.\nGleichentags wurde er von der Arbeitgeberin zu einer Besprechung\neingeladen und erhielt eine Verwarnung. Anlässlich dieser Besprechung\nwurde ihm erklärt, dass man ihn am nächsten Morgen zur Frühschicht\nerwarte. Zu dieser erschien … wiederum nicht, worauf die … AG das\nArbeitsverhältnis mit ihm am 28. Juni 2004 fristlos auflöste.\n3. Am 30. Juni 2004 meldete sich der Versicherte zum Bezug von\nArbeitslosenentschädigung sowie zur Arbeitsvermittlung bei der\nArbeitslosenkasse Graubünden an. Mit Schreiben vom 28. Juli 2004 wurde er\nim Hinblick auf eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung zur\nStellungnahme aufgefordert. In dieser Stellungnahme vom 30. Juli 2004 hielt\nder Versicherte fest, er sei 1993 in die … AG eingetreten und dort stets ein\ngeschätzter Mitarbeiter gewesen. Er habe diverse Weiterbildungen absolviert\nund sei anfangs 2003 auf eigenen Wunsch in eine neue Schicht umgeteilt\nworden. Anfänglich sei er aufgrund seiner Weiterbildung zum Werkmeister\nhäufig abwesend gewesen, aber im Laufe der Zeit habe er dann feststellen\nmüssen, dass er mit den neuen Leuten nicht gut zusammenarbeiten könne.\nZudem habe seine Ehefrau in dieser Zeit eine Herz-Lungen-Krankheit erlitten.\nEr habe dann die erneute Umteilung in eine andere Schicht verlangt. Dies sei\nihm nicht gewährt worden, worauf er gesagt habe, dann würde er nicht mehr\nzur Arbeit erscheinen. Nach seinen Ferien hätte er am 25. Juni 2004 wieder\narbeiten sollen, sei aber nicht gegangen, worauf ihn Herr … angerufen habe.\nEr habe ihm seine Gründe noch einmal dargelegt, und am Nachmittag habe\ner im Betrieb erscheinen müssen und sei verwarnt worden. Er habe\nschliesslich noch gefragt, ob er keine Chance verdiene und als Antwort „nein“\nerhalten. Am nächsten Tag sei er dann wiederum nicht zur Arbeit erschienen.\nNach Auffassung des Versicherten hätte die Geschäftsleitung aufgrund der\ngegebenen Umstände (Mühe mit der neuen Schicht, Krankheit seiner\nEhefrau) seiner Bitte um Schichtwechsel stattgeben müssen. Er sehe sein\nVerhalten nicht als Arbeitsverweigerung.\n\n"}