Die Kasse wurde mit der Einsprache vom 14. September 2004 davon in Kenntnis gesetzt, dass die Beschwerdeführerin nun aufgrund der am 26. August 2004 von der Beschwerdeführerin entgegengenommenen Kündigung ab 30. September 2004 zu 100% arbeitslos werde. Dies wurde seitens der Beschwerdeführerin im Formular "Angaben zur versicherten Person" vom September, eingegangen am 30. September, durch die neue Angabe, sie suche eine 100%-Stelle, später auch bestätigt.