c) Weiter bemängelt die Beschwerdeführerin, ihre RAV-Beraterin habe sehr wohl gewusst, dass sie eine 100%-Stelle suche und auch annehmen wolle. Dieser Aussage widerspricht die Versicherte mit ihren Angaben im Formular "Angaben der versicherten Person" jedoch selber, indem sie seit April konsequent angeführt hat, sie suche nur eine 25%-Stelle und sei auch in diesem Umfang arbeitslos. Auf diese Angaben ist sie zu behaften. Eine Verletzung von Treu und Glauben ist damit auch in diesem Punkt nicht ersichtlich.