b) Zu prüfen ist weiter, ob die Beschwerdeführerin bereit gewesen wäre, ihre Teilzeitanstellung für eine neue Vollanstellung aufzugeben, und die ausgeübte Tätigkeit demzufolge als Zwischenverdienst hätte gewertet werden können. Die Beschwerdeführerin macht diesbezüglich geltend, dass sie sich seit März 2004 regelmässig auch um eine 100%-Stelle beworben habe. Im Formular "Angaben zur versicherten Person" vom März 2004 gibt die Versicherte an, sie suche eine Arbeit im Umfang von 25%. Weiter hat sie vermerkt, sie suche auch eine 100%-Stelle.