b) Das KIGA beantragte in seiner Stellungnahme vom 31. Januar 2005 die Abweisung der Beschwerde. Es sei nicht zutreffend, dass sich die Versicherte seit März 2004 regelmässig um eine 100%-Stelle beworben habe. Sie habe sich regelmässig zwar auch auf Vollzeitstellen beworben. Im Formular "Angaben der versicherten Person" für den Monat März habe sie aber angegeben, sie suche Arbeit im Umfang von 25%.