Dies gehe klar aus ihren Arbeitsbemühungen hervor. Sie habe sich in der Zwischenzeit zu 75 % beschäftigen lassen, was im Interesse der Arbeitslosenversicherung liege. Die Versicherte verfüge zur Zeit über ein Einkommen in Höhe von Fr. 2'900.00. Damit sei es ihr nicht möglich, das vorliegende Verfahren zu finanzieren.