Die Versicherte habe sich seit dem 1. März 2004 regelmässig um eine 100%-Stelle beworben. Zudem hätte sie eine Vollzeitstelle antreten könne, nachdem ihr damaliger Arbeitgeber diesbezüglich Flexibilität gezeigt habe. Der Einsprecherin könne auch nicht vorgeworfen werde, sie hätte ihre volle Verfügbarkeit bei Einreichung ihrer disponiblen Arbeitszeiten klar kommunizieren müssen, da sie anderer Muttersprache und der Sprache für amtliche Angelegenheiten nicht kundig sei.