c) Mit Schreiben vom 30. April 2004 wurde die Versicherte vom KIGA aufgefordert, Angaben darüber zu machen, in welchem prozentualem Umfang sie vermittlungsfähig sei und in welchem Rahmen, d.h. an welchen Tagen und zu welchen Arbeitszeiten sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen könne. Zudem wurde um Auskunft gebeten, ob die Versicherte bereit sei, die jetzige Arbeitsstelle für eine 100%-Stelle aufzugeben.