b) Mit Datum vom 20. April 2004 unterbreitete die Arbeitslosenkasse des Kantons Graubünden dem Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) die Frage zum Entscheid, zu wie viel Prozent die Versicherte vermittelbar sei, resp. ob sie Anspruch auf Kompensationszahlungen habe.