irrécouvrables/récapitulation vom 11. Juni 2004), wovon – angesichts der Präzisierungen im vorliegenden Verfahren – noch Fr. 7'731.10 relevant sind. Indem der Beschwerdeführer zuliess (oder es gar veranlasste), dass den Lohnzahlungen Priorität vor der Beitragsentrichtung eingeräumt wurde, verletzte er gegenüber der Beschwerdegegnerin seine öffentlichrechtlichen Pflichten als Geschäftsführer von Hotel und Restaurant … und als Direktor der ….