Vorliegend hatte der Beschwerdeführer ab dem Geschäftsjahr1999/2000 die Geschäftsführung für das der … gehörende Hotel … und das gleichnamige Restaurant inne und war zudem im Handelsregister als Direktor mit Kollektivunterschrift eingetragen. Nachfolgend sind vorab noch die von der Rechtsprechung an die Sorgfaltspflicht gestellten Anforderungen im Einzelnen zu umschreiben, und die Haftungsvoraussetzungen für den Beschwerdeführer zu prüfen.