Neben dem widerrechtlichen Verhalten auf Seiten der Arbeitgeberin muss aber auch dem belangten Organ ein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden können. Vorliegend hatte der Beschwerdeführer ab dem Geschäftsjahr1999/2000 die Geschäftsführung für das der … gehörende Hotel … und das gleichnamige Restaurant inne und war zudem im Handelsregister als Direktor mit Kollektivunterschrift eingetragen.