Er habe der … die Lohnsummenmeldungen zugestellt, die Abrechnungen entgegen genommen, die Zahlungsaufträge für ein Konto erstellt, wo er zusammen mit … zeichnungsberechtigt gewesen sei. Es sei aber ausschliesslich an diesem gelegen, der Bank den Zahlungsauftrag auch zukommen zu lassen. Ob die Zahlungen dann auch effektiv erfolgten, entziehe sich seiner Kenntnis. Die Rechnung der … sei sodann durch eine Buchhaltungsstelle geprüft worden, wobei allfällige Ausstände durch diese zu beurteilen gewesen seien und dem Verwaltungsratspräsidenten hätten durchgegeben werden müssen.