Weil er jedoch mit dem Zusammenspiel von Arbeitslosen- und Krankentaggeldversicherungssystem bis anhin nicht vertraut war, mag er möglicherweise davon ausgegangen sein, dass die monatliche Mehrleistung der Versicherung gegenüber seinem früheren Verdienst ihre Richtigkeit hatte. An dieser Stelle sei im Übrigen der Hinweis erlaubt, dass selbst die Arbeitslosenkasse ihren Fehler während mehr als eines Jahres nicht bemerkt hat, obwohl das KIGA heute behauptet, der Irrtum sei offensichtlich gewesen. Grobfahrlässigkeit wäre demnach eher in der oberflächlichen Arbeitsweise der Arbeitslosenkasse in diesem konkreten Fall zu erkennen.