Zwar hat der Beschwerdeführer in der Tat insgesamt höhere Versicherungsleistungen ausbezahlt erhalten als er an seiner letzten Arbeitsstelle monatlich verdient hat. Weil er jedoch mit dem Zusammenspiel von Arbeitslosen- und Krankentaggeldversicherungssystem bis anhin nicht vertraut war, mag er möglicherweise davon ausgegangen sein, dass die monatliche Mehrleistung der Versicherung gegenüber seinem früheren Verdienst ihre Richtigkeit hatte.