1. Anfechtungsobjekt im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist der Einspracheentscheid des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) vom 15. November 2004 sowie die diesem Entscheid zugrunde liegende Verfügung der Arbeitslosenkasse … vom 29. Juni 2004 betreffend Rückforderung zuviel bezahlter Leistungen. Streitgegenstand bildet die Frage, ob der Beschwerdeführer die unbestrittenermassen zu Unrecht bezogenen Leistungen der Arbeitslosenversicherung im Umfang von CHF 22'729.95 an die Kasse zurückerstatten muss.