Abzug der Quellensteuer direkt an der Krankentaggeldleistung; Krankentaggeldversicherung basiere auf versichertem Jahresverdienst, Arbeitslosenversicherung auf versichertem Monatsverdienst; Arbeitslosenversicherung habe zahlenmässig weniger Anspruchstage als Krankentaggeldversicherung etc.). In den Jahren 1996 und 1997 habe er nur Arbeitslosentaggelder bezogen, was das Ganze übersichtlicher gemacht habe. Der Fehler der Arbeitslosenkasse in den Taggeldauszahlungen sei erst bemerkt worden, als die Vertreterin des Versicherten am 15. Juni 2004 mit diesem die finanzielle Situation abgeklärt habe.