Er selber sei seiner Informationspflicht korrekt nachgekommen und habe jeden Monat angegeben, dass er nur für eine 40%-Stelle vermittelbar sei. Nebst seinem Lohn habe er stets grosszügige Trinkgelder erhalten, und er sei davon ausgegangen, dass die Taggelder ungefähr der gleichen Einkommenshöhe entsprechen würden. Er habe der Richtigkeit der Versicherungsabklärungen und -leistungen vertraut. Die beiden Versicherungen hätten zudem unterschiedlich abgerechnet, was die Übersicht erschwert habe (keine regelmässige monatliche Auszahlung der Krankentaggelder; Abzug der Quellensteuer direkt an der Krankentaggeldleistung;