Er sei nicht in der Lage, die zuviel bezogenen Leistungen zurückzuerstatten, da er kein Einkommen mehr habe. Sein Krankentaggeldanspruch sei am 19. Mai 2004 erloschen und die erhaltenen Arbeitslosenleistungen seien nicht mehr vorhanden, da er das Geld für sich und seine Familie im Heimatland für den Lebensunterhalt verwendet habe. Vom Sozialdienst in … werde er künftig nur noch das Existenzminimum erhalten, weshalb auch keine Ratenrückzahlungen an die Arbeitslosenkasse möglich seien.