5. Mit Datum vom 30. Juni 2004 stellte der Versicherte ein Gesuch um Erlass der Rückforderung. Er führte aus, er habe die monatlichen Taggeldzahlungen immer in gutem Glauben entgegengenommen und die Abrechnungen nicht weiter nachkontrolliert, da er bei den monatlichen Angaben an die Arbeitslosenkasse stets „40% Vermittelbarkeit“ geschrieben und zudem jeweils eine Kopie der Krankenkarte mit der Bestätigung seiner 60%-igen Arbeitsunfähigkeit abgegeben habe. Er sei nicht in der Lage, die zuviel bezogenen Leistungen zurückzuerstatten, da er kein Einkommen mehr habe.