Fälschlicherweise habe die Arbeitslosenkasse in der Folge in ihrem Datensystem einen Vermittlungsgrad von 100% eingegeben, was nun bemerkt und korrigiert worden sei. Diese Korrektur führe zu einer Rückforderung der zuviel bezahlten Taggelder im genannten Umfang. Die Rückforderungsverfügung der Arbeitslosenkasse blieb in der Folge unangefochten.