Im Juni 2004 erfolgte noch einmal eine Auszahlung in dieser Höhe, welche am 6. Juli 2004 von der Kasse nach Feststellen des Irrtums zurückgefordert und vom Versicherten zurückerstattet wurde. Im Mai 2004 lief die Leistungspflicht der Krankentaggeldversicherung zugunsten des Versicherten aus. Am 15. Juni 2004 stellte … schliesslich Antrag auf Sozialhilfe beim Sozialdienst Chur, welche ihm in der Folge gewährt wurde.