1. … wurde 1950 geboren, ist … Staatsangehöriger mit Aufenthaltsbewilligung B, verheiratet und gelernter Servicefachangestellter. Zuletzt war … vom 1. Dezember 2001 bis 31. März 2003 als Kellner im Restaurant … in … zu einem Monatslohn von CHF 3'950.-- angestellt. Mit Datum vom 4. April 2003 meldete er einen Anspruch auf Arbeitslosenversicherungstaggeld ab selbigem Zeitpunkt an, wobei er in seinem Antrag auf Arbeitslosenentschädigung angab, dass er eine Teilzeitbeschäftigung zu höchstens 40% suche und lediglich zu 40% arbeitsfähig sei. Im Antragsformular gab … ausserdem an, er sei zum Zeitpunkt der Kündigung resp.