Die Behauptung des Beschwerdeführers, er habe von der Abwicklung der Sozialleistungen während dem Praktikum an der Ostsee nichts gewusst, wird schon dadurch widerlegt, dass er die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hat. Zudem ist in der Praktikumsvereinbarung mit dem Kurmittelzentrum … festgehalten, dass der Rechtsstatus der Tätigkeit des Praktikanten nicht auf einem Arbeitsverhältnis, sondern auf dem Begriff „erweitertes Ausbildungsverhältnis“ basiere.