Er erhielt somit ausser einer Spesenentschädigung kein Entgelt für seine Tätigkeit und musste darauf auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ganz im Gegensatz zu seiner Praktikumsstelle in …: Dort erzielte der Beschwerdeführer einen Bruttolohn von CHF 1'600.-- pro Monat, auf dem er Sozialversicherungsbeiträge leistete. Die Behauptung des Beschwerdeführers, er habe von der Abwicklung der Sozialleistungen während dem Praktikum an der Ostsee nichts gewusst, wird schon dadurch widerlegt, dass er die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hat.