Mit Schreiben vom 25. Oktober 2004 gab der Versicherte die Arbeitgeberbescheinigung und die Lohnabrechnung der … zu den Akten und führte weiter aus, er habe während seiner Ausbildung an der Bündner Medizinischen Massagefachschule in … zwei Langzeitpraktika innerhalb der Rahmenfrist absolviert. Somit erfülle er die Anspruchsbedingung, während 12 Monaten eine beitragspflichtige Tätigkeit ausgeübt zu haben.