5. Gegen diese Verfügung erhob der Versicherte am 5. September 2004 Einsprache und machte geltend, er habe nicht nur vom 28. April bis 5. Oktober 2003 bei der Steiner Personal AG in Chur, sondern vom 1. Oktober 2002 bis 31. März 2003 auch als Praktikant im Rahmen seiner Ausbildung zum medizinischen Masseur im medizinischen Zentrum … gearbeitet. Damit erfülle er die Beitragszeit von mindestens 12 Monaten zwar nur knapp (recte: knapp nicht), hoffe jedoch auf das Wohlwollen der Arbeitslosenkasse.