2. Nach Abschluss seiner Ausbildung Ende April 2003 arbeitete … vom 13. Mai bis 3. Oktober 2003 für die … in … temporär als Bauarbeiter. Diese Anstellung wurde ihm von der Arbeitgeberin auf den 3. Oktober 2003 wegen mangelnder Arbeit (Wintersaison) gekündigt. Ab diesem Zeitpunkt ging … keiner Erwerbstätigkeit mehr nach, meldete sich schliesslich am 28. Juni 2004 bei der Arbeitslosenkasse Graubünden zur Arbeitsvermittlung an und stellte Antrag auf Arbeitslosenentschädigung.