4. Dagegen liess die Versicherte am 28. Januar 2004 Einsprache erheben und beantragte die Aufhebung der Verfügung und die Auszahlung der Taggelder vom 15. August 2003 bis zum 15. Dezember 2003. Im Weiteren ersuchte sie um Sistierung des Verfahrens bis zum Feststehen des Ergebnisses des Zivilprozesses gegen die … AG. Die Arbeitslosenkasse Graubünden sistierte am 2. Februar 2004 das Verfahren.