Sie habe die Stelle infolge Verschuldens des Arbeitgebers nicht antreten können und beanspruche weiterhin Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Gemäss eigenen Angaben auf dem Formular „Antrag auf Arbeitslosenentschädigung“ bestehe sie auf ihren vertraglichen Lohnansprüchen und würde gegen ihre Arbeitgeberin prozessual vorgehen. Solange diese Ansprüche bestünden, habe sie keinen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten und deshalb auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.