2. Für die Zeitspanne vom 15. August 2003 bis zum 15. Dezember 2003 hatte die Versicherte bereits am 31. März 2003 einen befristeten Arbeitsvertrag mit der … AG abgeschlossen. Bereits am 14. Oktober 2003 meldete sich die Versicherte aber erneut zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern ab dem 1. Oktober 2003 an. In ihrer Anmeldung gab sie an, ihr Arbeitsverhältnis habe am 15. August 2003 aufgehört, weil der Arbeitgeber ihr fristlos gekündigt habe.