1. Die Versicherte stellte am 17. Mai 2002 einen Antrag auf Arbeitslosenentschädigung. Ihr wurde ab diesem Datum die zweijährige Rahmenfrist für den Leistungsbezug eröffnet. Die Versicherte war bis zum 14. August 2002 arbeitslos und anschliessend vom 15. August 2002 bis zum 15. November 2002 bei der … AG angestellt. Ab dem 16. November 2002 bis zum 31. Januar 2003 bezog sie erneut Arbeitslosentaggelder bevor sie vom 1. Februar 2003 bis zum 30. April 2003 erneut für die … AG tätig war. Vom 1. Mai 2003 bis zum 15. August 2003 bezog die Versicherte erneut Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.